Kinderfreundliche Verkehrs- und Stadtplanung

Ausgangslage:

Kinder müssen viel lernen und üben bis sie sich sicher im Verkehr bewegen können. Doch natürlich ist es nicht nur unsere Aufgabe die Kinder „verkehrsgerecht“ zu erziehen, sondern selbstverständlich ist es unsere Aufgabe, den Verkehr „kindgerecht“ zu organisieren bzw. an die Bedürfnisse von Kindern anzupassen.

Kinderbelange in der Verkehrsplanung aber auch in der Stadtplanung als Ganzes über einige Jahrzehnte kaum berücksichtigt worden. Ausschließlich das Kind sollte „erzogen“ werden, richtig auf den Verkehr zu reagieren. Dies zeigt sich heute u.a. immer noch durch die zum Teil immer noch mangelhafte Ausstattung der Verkehrsräume mit Anlagen für Radfahrer und Fußgänger unter welchen gerade Kinder vertreten sind.

Heute hat sich das Bewusstsein für Kinderbelange zum positiven gewendet. Klar geworden ist, dass der Schutz der Schwächsten im Verkehr dringend notwendig ist und dass dies auch anderen Personengruppen zugute kommt. Beispielsweise bedeutet die Verkehrsberuhigung mehr Sicherheit für Kinder - aber auch für alte Menschen und zudem weniger Lärm für alle Anwohner.
Das Überwinden der baulichen „Fehler“ der Vergangenheit ist heute ein großes Aufgabenfeld und birgt großen Nachholbedarf! Hierzu kann es durchaus sehr hilfreich sein, Kinder in den Planungsprozess einzubinden.

Einige gefährdende „Fehler“ lassen sich durch bauliche Maßnahmen und/ oder Regelungen entschärfen oder gar beseitigen. Dazu gehört zunächst eine integrierte Stadt- und Verkehrsplanung, welche bei der Straßengestaltung an alle künftigen Nutzer denkt und nach aktuellem Stand der Wissenschaft und Technik realisiert wird.

Konkrete Vorschläge:

  • Die Gewährleistung von sicheren Geschwindigkeiten durch entsprechende bauliche Gestaltung aber auch durch Kontrolle.
  • Das Gestalten des ruhenden Verkehrs (Parken) derart, dass in regelmäßigen Abständen ein sicheres Überqueren der Straße möglich ist.
  • Das Freihalten von Kreuzungsbereichen.
  • Das Ausstatten von Haltestellen mit Überquerungshilfen (vorzugsweise hinter dem Bus).
  • Das Einrichten von Tempo 30 und/ oder Überquerungshilfen vor Schulen und Freizeiteinrichtungen.
  • Das Schaffen kurzer Wege vom Wohnort der Kinder zu Schulen und Freizeiteinrichtungen.
  • Das Durchführen einer integrierten Stadt- und Verkehrsplanung.
  • Einbeziehung von Kindern in Planungsprozesse.

Kinderbeteiligung:

Die Beteiligung von Kindern bietet den Vorteil, dass sich die Kinder und Jugendlichen hierüber mit ihrer Stadt identifizieren können, sie zu lieben lernen und ein Bedürfnis, künftig in ihr leben zu wollen, entwickeln (Vgl. Kleinschmidt, Waldemar (1997): Kinderfreundliche Stadt – eine Investition in die Zukunft? In: Kinder-Leben in der Stadt – Herausforderungen an Jugendhilfe und Stadtplanung, S. 8, Hrsg.: Verein für Kommunalwissenschaften e.V. , Berlin 1997 ). Dabei stellen Kinder eine Art Expertengruppe für ihre Altersklasse dar. Denn im Unterschied zu Erwachsenen nehmen Kinder den Straßenverkehr anders wahr:

  • „Bis zu einem Alter von vier Jahren können Kinder ein stehendes von einem fahrenden Fahrzeug nicht unterscheiden.
  • Kinder sind davon überzeugt, dass sie von einem herannahenden Fahrzeug ebenso gesehen werden, wie sie selbst das Fahrzeug sehen.
  • Erst ab dem Alter von acht Jahren wird das Gehör auch im Straßenverkehr regelmäßig benutzt.
  • Entfernungen kann ein Kind erst ab dem Alter von neun Jahren einschätzen.
  • Die Geschwindigkeitswahrnehmung ist erst ab einem Alter von neun Jahren möglich.
  • Das Sichtfeld ist erst mit dem 12. Lebensjahr voll entwickelt.
  • Deshalb kann das seitliche Herannahen einer Gefahr nur begrenzt wahrgenommen werden.“ (VCÖ (Hrsg.) (2004): VCÖ-Leitfaden für Gemeinden – Maßnahmen für ein kindergerechtes Verkehrssystem, Wien.)

Dieses „Expertenwissen“ sollte frühzeitig in Planungsprozesse einfließen. Hierzu gibt es mehrere Wege, wie zum Beispiel:

Dörner, Christine (1997): Anforderung und Möglichkeiten der Partizipation von Kindern

(Dörner, Christine (1997): Anforderungen und Möglichkeiten der Partizipation von Kindern, Beispiele aus Karlsruhe, Stadt Karlsruhe. In: Kinder-Leben in der Stadt – Herausforderungen an Jugendhilfe und Stadtplanung, S. 82, Hrsg.: Verein für Kommunalwissenschaften e.V. , Berlin (1997))

Prüfkriterien für die Kinderfreundlichkeit von Planungen:

Bei jeder Planung im innerstädtischen Bereich sollten für die Sicherheit von Kindern folgende Punkte beachtet werden:

  • Fußgänger im Längsverkehr
    • Engmaschiges Netz von Fußwegen
    • Gute Erreichbarkeit von wichtigen Zielen und Grün-/Freiflächen
    • Gehwegbreiten über die Mindestanforderungen hinaus

  • Fußgänger im Querverkehr
    • Einfache und übersichtliche Gestaltung auch für Kinder in bezug auf Ampelanlangen, Fußgängerüberwege und
    • Überquerungsstellen
    • Sichtbarkeit von Kindern für andere Verkehrsteilnehmer (vorgezogene Seitenräume)
    • Günstige Lage, welche Umwege zum Erreichen der Beabsichtigten Nutzung ausschließt
    • Regelmäßigkeit/ Häufigkeit

  • Haltestellen
    • Buskap meist besser als Busbucht/ Verlangsamung oder Rückhalt des fließenden Verkehrs
    • Sicherung der Querung (möglichst jeweils hinter dem haltenden Bus)
    • Lage an wichtigen/ zentralen Punkten und Zuordnung zu Nutzungen
    • Ausreichend bemessene Größe der Aufstellfläche
    • Angenehme Ausgestaltung/ Einsehbarkeit

  • Radfahr-Infrastruktur
    • Längsverkehr (Streifen, Weg, gemeinsamer Geh- und Radweg, Angebotsstreifen, Mitfahren auf der Fahrbahn)
    • Querungen und Abbiegemöglichkeiten
    • Ausreichende Anzahl von Abstellanlagen
    • Durchgängigkeit

  • Parken
    • Vorhandensein und Zuordnung Gehweg zu Parkständen
    • Regelmäßigkeit von Unterbrechungen des Parkstreifens mit vorgezogener Bordsteinkante als Querungsmöglichkeit
    • Freihalten von Kreuzungsbereichen/ Querungen an wichtigen Stellen (Bordsteine vorziehen und mit Pollern kennzeichnen

  • Verkehrsraumgestaltung entsprechend der Nutzungen und zulässigen Geschwindigkeit
    • Gestaltung (Material, Grün, Bordstein bzw. Trenn- oder Mischsystem, Abwechslung, Ausstattung, Festlegung von Parkflächen, etc.
    • Breite
    • Im Verhältnis stehende Länge vor allem von Tempo 7-Bereichen

Jede Verkehrsraumgestaltung soll folgenden Anforderungen genügen:

  • Übersichtlichkeit
  • Erfassbarkeit
  • Befahrbarkeit
  • Erkennbarkeit

natürlich auch für Kinder!