Angemessene Geschwindigkeit – was bedeutet das?

Mal ehrlich, ärgern Sie sich nicht auch über die Geschwindigkeitsbegrenzungen innerorts? Man kann ja gar nicht mehr richtig fahren. Immer diese lästigen Tempo 30-Zonen, in denen sowieso viel zu häufig geblitzt wird. Tempo 50 wäre doch auch okay... oder etwa nicht?

Und was heißt denn „Schrittgeschwindigkeit“ in den sogenannten Spielstraßen? Ein bisschen langsamer fahren ist ja schön und gut, aber 7km/h ist doch wirklich übertrieben, oder?

Welche Gründe sprechen für oder gegen Geschwindigkeitsbegrenzungen? Wir haben für Sie die Argumente für Tempo 30 und für Schrittgeschwindigkeit zusammengefasst:

Wieso also nur mit Tempo 30 oder Schrittgeschwindigkeit fahren?

1. Der Sicherheitsaspekt:

a) Geringere Geschwindigkeitsdifferenzen

Wenn Autofahrer mit 30 km/h fahren sind sie nicht viel schneller als Fahrradfahrer. Das hat den großen Vorteil, dass durch die geringere Geschwindigkeitsunterschiede Kollisionen zwischen den einzelnen Verkehrsteilnehmern deutlich seltener werden. Und falls es doch zum Unfall kommt, dann ist die Aufprallenergie und damit die durchschnittliche Unfallschwere deutlich geringer als bei Tempo 50.

Sinn und Zweck der „Verkehrsberuhigten Bereiche“ ist dem umgangssprachlichen Begriff „Spielstraße“ genau zu entnehmen: Hier sollen Kinder sicher spielen können!

Darum ist in Spielstraßen der Fußgänger das Maß: Alle Verkehrsteilnehmer dürfen sich nur im Schritttempo fortbewegen (7 km/h). Wenn sich alle daran halten, würde es hier praktisch keine Unfälle mehr geben, auch wenn die Spielstraßen voll mit Kindern wäre, die Spaß am Spielen, Toben, Radeln, Skaten usw. hätten.

b) kürzerer Anhalteweg

Wenn ein Autofahrer sein Auto schnell zum Halten bringen muss, ist die gefahrene Geschwindigkeit entscheidend. Fährt er 30km/h, dann steht sein Fahrzeug nach ca. 17 Metern, vorausgesetzt die Fahrbahn ist trocken und sauber. Das sind noch mindestens drei Autolängen.

Bei Tempo 50 erhöht sich dieser Anhalteweg auf knapp das Doppelte (!) nämlich ca. 33 Meter. Das wären schon fast 7 Autolängen! Sie werden zugeben, dass es unmöglich ist auf sieben Autolängen sicherzustellen, dass kein Kind zwischen den Autos hindurch auf die Straße läuft.

Im Verkehrsberuhigten Bereich ist der Anhalteweg bei korrekten 7 km/h ca. 3 Meter lang. Setzt man einen bislang realistischen Geschwindigkeitsdurchschnitt von 20 km/h liegt der Anhalteweg über 10 Meter. Wo so schnell gefahren wird, lässt niemand guten Gewissens seine Kinder auf der Straße spielen.

Angemessen langsame Geschwindigkeiten zu fahren hilft uns als Autofahrer also dabei, nicht in einen schwerwiegenden Unfall mit Verletzten verwickelt zu werden oder gar für den Tod einer Person verantwortlich zu sein.

Übrigens: Ein Autofahrer haftet bei Unfällen mit Kindern unter 10 Jahren, sogar wenn das Kind den Unfall fahrlässig verursacht hat – beispielsweise, wenn es ohne zu schauen auf die Straße gelaufen ist. Wird das Kind bei dem Unfall verletzt, hat der Autofahrer bzw. dessen Versicherung Schadensersatzzahlungen an das Kind – je nach Verletzungsgrad und evtl. bleibenden Schädigungen – zu leisten.

Dabei gilt die Haftungshöchstsumme von 600.000,- Euro oder einer jährlichen Rente von 36.000,- Euro nur, wenn dem Autofahrer kein Verschulden nachzuweisen ist. Hinzu kommen für den Autofahrer die Kosten für die eigenen oder weitere Schäden durch den Unfall, denn Kinder unter 10 Jahren sind für einen Schaden, den sie anderen zufügen, nicht verantwortlich. Aus der Haftungsbefreiung für Kinder unter 10 Jahren lässt sich keine erhöhte Aufsichtspflicht der Eltern im Straßenverkehr ableiten (OLG Oldenburg, Aktenzeichen 1 U 73/04).

Letztlich ergibt sich aus der Straßenverkehrs-Ordnung eine besondere Rücksichtspflicht gegenüber schwächeren Verkehrsteilnehmern wie z.B. Kindern. Hierzu seien auch die §1 und §3 StVO genannt, in denen es unter anderem heißt: „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.“ (§1 Absatz 1 StVO) und „(...) Er (der Fahrzeugführer) darf nur so schnell fahren, dass er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. (...)“ (§3 Absatz 1 Satz 4 StVO)

c) Sichere Überquerbarkeit

Durch die langsamere Geschwindigkeit und den geringeren Anhalteweg wird es für Fußgänger einfacher, die Straße sicher zu überqueren. Das ist ganz besonders wichtig für Kinder, die aufgrund ihres Alters einfach noch nicht in der Lage sind, Situationen und Geschwindigkeiten im Verkehr zu koordinieren und sich entsprechend richtig zu verhalten.

Ein besonders wichtiger Aspekt von Verkehrsberuhigungen, also verminderten Geschwindigkeiten ist die sichere Überquerbarkeit von Straßen z.B. in Wohngebieten, in Bereichen mit vielen Geschäften und im Bereich von öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten oder den Eingängen zu Parks.

2. Der Umwelt- und Wohlfühlaspekt:

a) weniger Lärm

Wenn Autofahrer mit Schrittgeschwindigkeit oder Tempo 30 fahren, dann müssen sie vor Kreuzungen weniger stark abbremsen und anschließend ihr Auto weniger beschleunigen. Der gesamte Verkehrsfluss wird dadurch gleichmäßiger.

Uninteressant meinen Sie? Wer langsamer und damit auch gleichmäßiger fährt, schont die Ohren der Anwohner und Passanten - bereits 10-15 km/h weniger bewirken eine verminderte Lärmentwicklung um ca. 3-5 dB(A). Diese Lärmminderung erscheint zunächst kaum wahrnehmbar, 3 dB(A) weniger bedeuten jedoch eine Halbierung der Schallenergie! Bereits 10 dB(A) hört der Mensch als doppelt so laut. Möchten Sie nicht auch ruhig wohnen? Lärm führt zu körperlichen Beschwerden und zu Konzentrationsschwächen bei Kindern und Erwachsenen.

b) geringerer Kraftstoffverbrauch

Noch interessanter für Autofahrer selbst: Wenn man durch eine gleichmäßigere Fahrweise weniger beschleunigt und auch weniger abbremst, dann werden natürlich auch weniger Abgase produziert und der Verschleiß der Bremsen verringert. Und im Umkehrschluss: Autofahren wird billiger, denn es wird weniger Kraftstoff verbraucht!

c) Aufenthalt

In einem Verkehrsberuhigten Bereich oder in einer Tempo-30-Straße kann man sich gut mit seinem Nachbarn unterhalten ohne sich anschreien zu müssen oder man kann in Ruhe im Garten sitzen. Kinder können auf Gehwegen oder im Verkehrsberuhigten Bereich spielen, Rad fahren üben und toben, ohne sich zu gefährden. Die Aufenthaltsqualität im Straßenraum wird deutlich besser. Dabei helfen hierbei natürlich auch die baulichen Veränderungen, welche häufig mit Verkehrsberuhigungsmaßnahmen einhergehen.

Alles schön und gut, Sie möchten als Autofahrer aber lieber schnell von A nach B fahren?

3. Der angebliche Zeitverlust

Wie viel Zeitgewinn bringt es einem Autofahrer wirklich, wenn er schneller fährt als erlaubt? Fährt er beispielsweise auf einem Straßenabschnitt von 200 m mit Tempo 50 anstatt Tempo 30, ist er noch nicht mal 10 Sekunden schneller. Das sind verschwindend geringe Bruchteile (ca. 0,01%) eines Tages!

Berechnet man das Abbremsen und Beschleunigen vor bzw. nach den Kreuzungen hinzu, ist es sogar noch weniger. Insgesamt verlängert sich die gesamte Fahrt durch das langsamere Fahren nur um ganz wenige Prozente. Sind es diese paar Sekunden wirklich wert, ein Risiko einzugehen?

Was können Sie tun?

  • „Sorgen Sie dafür, dass Sie immer ein ausreichendes Zeitpolster haben.
    Versuchen Sie nicht, verlorene Zeit wieder aufzuholen.
    Bei der heutigen Verkehrsdichte hat jeder Verständnis dafür,
    wenn Sie ausnahmsweise mal zu spät kommen.

  • Vermeiden Sie Routine auf dem Arbeitsweg.
    Fahren Sie auch die tägliche Strecke so, als ob Sie es das erste Mal tun.
    Denn die Verkehrs- und Witterungsverhältnisse können sich von heute auf morgen drastisch verändern.

  • Versuchen Sie nicht, andere durch „erzieherische Maßnahmen“
    – wie Antippen des Bremspedals oder absichtliches Blockieren der linken Spur am Schnellfahren zu hindern.
    Das kann zu gefährlichen Aggressionen und dadurch zu Unfällen führen.

  • Wenn Sie sich bedrängt fühlen, lassen Sie den „Drängler“ vorbei.
    Souveräne Fahrer haben es nicht nötig, sich anderen zu beweisen.“

Der nachgewiesene Erfolg

Seit mehreren Jahrzehnten werden verkehrsberuhigende Maßnahmen realisiert – am häufigsten Tempo-30-Zonen und Verkehrsberuhigte Bereiche („Spielstraßen“). Seitdem beweisen sie immer wieder ihren Erfolg hinsichtlich gesunkener Unfallzahlen und Anwohnerzufriedenheit.