Falschparken ist kein Kavaliersdelikt!
Parken – eine Ursache von Fehlverhalten

Das Thema Parken wird als Unfallursache für Kinder häufig unterschätzt. Laut Statistischem Bundesamt sind im Jahr 2003 innerhalb von Ortschaften 6.617 Kinder im Alter von 6 – 14 Jahren durch falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn Opfer von Verkehrsunfällen geworden (Unfälle mit Personenschaden). Folgende Abbildung zeigt die Ursachen dieses Fehlverhaltens im Detail.

Straßenverkehrsunfälle als Folge von Fehlverhalten im Straßenverkehr

Kinder können den Verkehr und die Geschwindigkeit nicht richtig einschätzen

Über die Hälfte der aus Fußgänger-Fehlern resultierenden innerörtlichen Kinderunfälle fällt in die Kategorie „ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten“. Das liegt daran, dass Kinder aufgrund ihrer Entwicklung noch nicht in der Lage sind, Verkehrssituationen und Geschwindigkeiten richtig einzuschätzen.

Daher hat der Gesetzgeber Kinder unter 10 Jahren von der Haftung für Schäden, den sie anderen zufügen, ausgenommen (Querverweis.. ).

Parkende Fahrzeuge stellen für Kinder eine Gefahr dar

Den weitaus größten Anteil an den Fehlverhalten durch Fußgänger hat mit fast einem Drittel aller hier betrachteten innerörtlichen Unfälle (1769 Kinder) das „plötzliche Hervortreten hinter Sichthindernissen“.

Hierunter ist in den allerhäufigsten Fällen das Hervorlaufen hinter parkenden Kfz zu verstehen! Zum Unfall kam es, weil die Kinder die Autos nicht sehen konnten bzw. die Autofahrer die Kinder nicht rechtzeitig sehen konnten.

Oft wird diese Gefahr von beiden unterschätzt. Im Vergleich dazu stellen die sonstigen Fehlverhalten, wie z.B. Spielen auf oder neben der Fahrbahn, nur eine unbedeutende Rolle.

Falschparken ist hochgefährlich für Kinder

Oft wird die Gefahr – die Sichtbehinderung durch das Abstellen des eigenen Fahrzeuges – nicht richtig eingeschätzt. Dies zeigt sich in der Art und Weise, wie falsch geparkt wird: Fahrzeuge werden häufig auch an unübersichtlichen Orten, in der Nähe von Kreuzungen, auf Geh- und Radwegen oder sogar in zweiter Reihe abgestellt – vergleichbar mit einer tickenden Zeitbombe! Sie stellen eine Gefahr für andere dar!

Geh- und Radwege - tabu für Autos

Geh- und Radwege sind die knappen Rückzugsgebiete für Kinder (wie auch für erwachsene Fußgänger und Radfahrer) auf denen sie sich vor Autoverkehr sicher fühlen können.

Werden sie zugeparkt, müssen Fußgänger und Radfahrer ausweichen:

Es kommt zu unübersichtlichen und gefährlichen Situationen, die besonders die schwächsten der schwachen Verkehrsteilnehmer – die Kinder – gefährden!

Kreuzungsbereiche erfordern eine gute Sicht

An Kreuzungen und Einmündungsbereichen wird häufig bis in den Kurvenbereich hinein geparkt. Genau hier überqueren alle Fußgänger aus den verschiedenen Straßen/Einmündungen die Straße. Für erwachsene Fußgänger ist das nur ärgerlich, für Kinder stellt das eine große Gefahr dar! Sie sehen die Autos nicht, die Autofahrer sehen die Kinder nicht – und das im Kreuzungsbereich, der sowieso eine erhöhte Konzentration von den Verkehrsteilnehmern erfordert!

An Zebrastreifen müssen - auch kleine - Fußgänger gesehen werden können

Auch das Freihalten des Bereiches vor Fußgängerüberwege („Zebrastreifen“) wird häufig von Autofahrern nicht als notwendig erachtet. Es ist jedoch wichtig, um den Sichtkontakt zwischen querenden Fußgängern und Autofahrern sicherstellen zu können.

Die Gefahr durch die Sichtbehinderung durch parkende Fahrzeuge für Kinder ist immens. Vor allem, weil hier die Fußgänger und auch die Kinder zu recht davon ausgehen, dass sie Vorrang vor den Autos haben.

Wie richtig parken?

Denken Sie beim Abstellen ihres Fahrzeuges auch immer an die anderen – Fußgänger, Radfahrer, Behinderte und insbesondere Kinder. Beachten Sie als Autofahrer insbesondere folgende Regeln, um sich vor einem Verschulden eines Kinderunfalles zu schützen:

  • Kein Parken auf Rad- und Gehwegen!

  • Kein Parken in der Nähe von Kreuzungen und Einmündungen! (Mindestabstände von 10 m bzw. 5 m einhalten)

  • Kein Parken vor „Zebrastreifen“!

  • Nicht „Stoßstange an Stoßstange“ Parken

  • Kein Parken in zweiter Reihe