2/3 der Schulwegunfälle
ereignen sich bei Dunkelheit und Dämmerung
Natürlich
glauben auch Sie nicht, dass Sie als Fußgänger oder Radfahrer während
der Dämmerung von Autofahrern genauso gut wahrgenommen werden, wie bei
Helligkeit.
Sie wissen bereits, dass sich die Sehschärfe des Menschen
bei Dunkelheit und Dämmerung verringert. Durch die späte Wahrnehmung steigt
das Unfallrisiko enorm an. Kinder sind besonders gefährdet, weil sie aufgrund
ihrer Körpergröße noch schwerer zu erkennen sind.
67% der Schulwegunfälle von Kindern im Alter zwischen sechs und vierzehn
Jahren ereigneten sich im Jahr 2003 in den frühen Morgenstunden der dunklen
Jahreszeit, also den Monaten Oktober bis März (Vgl.
http://www.aktion-bodyguard.de, 30.11.2005: Informationsbroschüre
“Sichtbarkeit bei Dunkelheit“, Zahlen vom Statistischen Bundesamt). Auch
am Nachmittag nimmt mit einsetzender Dämmerung die Unfallgefahr zu.
Kinder sind den Autofahrern aber nicht hilflos ausgeliefert. Sie und Ihre
Kinder können sich mit folgenden Mitteln „sichtbarer“ machen:
Nur wer als Fußgänger helle Kleidung
trägt, ist sichtbar
- Wichtig ist es helle Kleidung zu tragen! Dunkel
gekleidete Kinder werden erst bei einer Entfernung von 25 bis 30m, hell
gekleidete Kinder bei einer Entfernung von 40 bis 50m wahrgenommen.
- Noch besser ist es, wenn in Kleidung, Mütze und
Schuhe reflektierendes Material eingearbeitet ist. Das Material reflektiert
einfallendes Licht und ist im Hellen nicht zu sehen. Im Dunklen kann
es jedoch lebensrettend sein! Der Autofahrer erkennt damit Kinder bereits
bei einer Entfernung von 130 bis 160m - etwa dreimal so früh wie ohne
reflektierendes Material.
- Reflektionsstreifen werden von einigen Herstellern
direkt auf die Kinderkleidung genäht. Reflektierende Folie zum Aufnähen
oder Aufkleben gibt es aber auch zu kaufen.
- Außerdem gibt es „Blinkis“, die an Rucksäcken und
Schulranzen befestigt werden können.
- Bei Straßen ohne Gehweg sollten Kinder entgegen
dem Verkehr gehen. Dies erhöht aufgrund des Blickkontaktes die Wahrscheinlichkeit,
dass sie vom Autofahrer wahrgenommen werden.
Standlicht am Fahrrad
soll zur Pflicht werden
Auch
Kinder, die mit dem Fahrrad unterwegs sind, müssen sich schützen.
Zwar
ist helle, reflektierende Kleidung auch hier notwendig, aber noch lange
nicht ausreichend.
Denn auch das Fahrrad kann vom Autofahrer übersehen
werden und das Kind mitsamt dem Fahrrad mitreißen.
Daher ist es in Deutschland
Pflicht, das Fahrrad mit zusätzlichen Lichtern und Reflektoren auszustatten.
Das Fahrrad muss mit einem weißen Scheinwerfer, einem
weißen Reflektor vorn, einer roten Schlussleuchte, einem Rückstrahler
hinten, Rückstrahlern an den Pedalen und Reflektoren in den Speichen ausgestattet
sein. Ab voraussichtlich Ende 2005 sollen zudem neue Regelungen gelten,
die Sie unbedingt beachten sollten. Dann werden auf deutschen Straßen
neue Fahrräder nur noch zugelassen sein, die über ein Standlicht verfügen
und deren Beleuchtungsteile mit zwölf Volt ausgerüstet sind (Vgl. ADFC
e.V. http://www.adfc.de/1325_1 - letzter Zugriff: 30.11.2005 und BMVBW (Hrsg.): Unfallverhütungsbericht
Straßenverkehr 2002/ 2003, Berlin, 2004, S. 56.).
Mit diesem Standlicht
ausgestattet bleiben Sie und Ihre Kinder auch als wartende Radfahrer z.B.
an Ampeln oder beim gefährlichen Links-Abbiegen sichtbar. Das Nachrüsten
lohnt sich aber in jedem Fall! Helle Kleidung und Helm mit Reflektoren
beim Fahrrad fahren tragen.
Das richtige Warten
des Autos schützt Kinder
Von Kindern wird erwartet, dass sie sich selbst vor dem Verkehr schützen.
Sie müssen aber auch durch die Umsicht anderer Verkehrsteilnehmer geschützt
werden, denn letztendlich sind die Kinder die schwächeren Verkehrsteilnehmer.
Autofahrer müssen sich hier besonders aufmerksam und rücksichtsvoll verhalten!
Auch sie können bei der Einhaltung folgender Regeln das Unfallrisiko deutlich
reduzieren: >
- Eine verschmutze und zerkratzte Windschutzscheibe
erhöht die Blendwirkung der Scheinwerfer entgegenkommender Autos und
verschlechtert so die Sicht. Daher sollten Sie auf eine saubere und
unzerkratzte Windschutzscheibe achten.
Tipp: Haben Sie eine Kaskoversicherung abgeschlossen?
Die Reparatur der Windschutzscheibe aufgrund von Steinschlag wird von
den meisten Versicherungen einmal jährlich übernommen. Fragen Sie bei
Ihrer Versicherung nach!
- Das Fernlicht sollte rechtzeitig abgeschaltet werden,
damit der Gegenverkehr nicht geblendet wird und dadurch Fußgänger auf
seiner Seite nicht rechtzeitig erkennen kann.
- Die Scheinwerfer am Auto sollten richtig eingestellt
sein, damit das Sehfeld nicht verkleinert wird.
- Sonnenbrillen sollten in der Dämmerung abgenommen
werden. Getönte Gläser schlucken 10 bis 15% der ohnehin nur wenig vorhandenen
Lichtmenge.
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