2/3 der Schulwegunfälle ereignen sich bei Dunkelheit und Dämmerung

Natürlich glauben auch Sie nicht, dass Sie als Fußgänger oder Radfahrer während der Dämmerung von Autofahrern genauso gut wahrgenommen werden, wie bei Helligkeit.

Sie wissen bereits, dass sich die Sehschärfe des Menschen bei Dunkelheit und Dämmerung verringert. Durch die späte Wahrnehmung steigt das Unfallrisiko enorm an. Kinder sind besonders gefährdet, weil sie aufgrund ihrer Körpergröße noch schwerer zu erkennen sind.

67% der Schulwegunfälle von Kindern im Alter zwischen sechs und vierzehn Jahren ereigneten sich im Jahr 2003 in den frühen Morgenstunden der dunklen Jahreszeit, also den Monaten Oktober bis März (Vgl. http://www.aktion-bodyguard.de, 30.11.2005: Informationsbroschüre “Sichtbarkeit bei Dunkelheit“, Zahlen vom Statistischen Bundesamt). Auch am Nachmittag nimmt mit einsetzender Dämmerung die Unfallgefahr zu.

Kinder sind den Autofahrern aber nicht hilflos ausgeliefert. Sie und Ihre Kinder können sich mit folgenden Mitteln „sichtbarer“ machen:

Nur wer als Fußgänger helle Kleidung trägt, ist sichtbar

  • Wichtig ist es helle Kleidung zu tragen! Dunkel gekleidete Kinder werden erst bei einer Entfernung von 25 bis 30m, hell gekleidete Kinder bei einer Entfernung von 40 bis 50m wahrgenommen.
  • Noch besser ist es, wenn in Kleidung, Mütze und Schuhe reflektierendes Material eingearbeitet ist. Das Material reflektiert einfallendes Licht und ist im Hellen nicht zu sehen. Im Dunklen kann es jedoch lebensrettend sein! Der Autofahrer erkennt damit Kinder bereits bei einer Entfernung von 130 bis 160m - etwa dreimal so früh wie ohne reflektierendes Material.
  • Reflektionsstreifen werden von einigen Herstellern direkt auf die Kinderkleidung genäht. Reflektierende Folie zum Aufnähen oder Aufkleben gibt es aber auch zu kaufen.
  • Außerdem gibt es „Blinkis“, die an Rucksäcken und Schulranzen befestigt werden können.
  • Bei Straßen ohne Gehweg sollten Kinder entgegen dem Verkehr gehen. Dies erhöht aufgrund des Blickkontaktes die Wahrscheinlichkeit, dass sie vom Autofahrer wahrgenommen werden.

Standlicht am Fahrrad soll zur Pflicht werden

Auch Kinder, die mit dem Fahrrad unterwegs sind, müssen sich schützen.

Zwar ist helle, reflektierende Kleidung auch hier notwendig, aber noch lange nicht ausreichend.

Denn auch das Fahrrad kann vom Autofahrer übersehen werden und das Kind mitsamt dem Fahrrad mitreißen.

Daher ist es in Deutschland Pflicht, das Fahrrad mit zusätzlichen Lichtern und Reflektoren auszustatten. Das Fahrrad muss mit einem weißen Scheinwerfer, einem weißen Reflektor vorn, einer roten Schlussleuchte, einem Rückstrahler hinten, Rückstrahlern an den Pedalen und Reflektoren in den Speichen ausgestattet sein. Ab voraussichtlich Ende 2005 sollen zudem neue Regelungen gelten, die Sie unbedingt beachten sollten. Dann werden auf deutschen Straßen neue Fahrräder nur noch zugelassen sein, die über ein Standlicht verfügen und deren Beleuchtungsteile mit zwölf Volt ausgerüstet sind (Vgl. ADFC e.V. http://www.adfc.de/1325_1 - letzter Zugriff: 30.11.2005 und BMVBW (Hrsg.): Unfallverhütungsbericht Straßenverkehr 2002/ 2003, Berlin, 2004, S. 56.).

Mit diesem Standlicht ausgestattet bleiben Sie und Ihre Kinder auch als wartende Radfahrer z.B. an Ampeln oder beim gefährlichen Links-Abbiegen sichtbar. Das Nachrüsten lohnt sich aber in jedem Fall! Helle Kleidung und Helm mit Reflektoren beim Fahrrad fahren tragen.

Das richtige Warten des Autos schützt Kinder

Von Kindern wird erwartet, dass sie sich selbst vor dem Verkehr schützen. Sie müssen aber auch durch die Umsicht anderer Verkehrsteilnehmer geschützt werden, denn letztendlich sind die Kinder die schwächeren Verkehrsteilnehmer. Autofahrer müssen sich hier besonders aufmerksam und rücksichtsvoll verhalten! Auch sie können bei der Einhaltung folgender Regeln das Unfallrisiko deutlich reduzieren:

  • Eine verschmutze und zerkratzte Windschutzscheibe erhöht die Blendwirkung der Scheinwerfer entgegenkommender Autos und verschlechtert so die Sicht. Daher sollten Sie auf eine saubere und unzerkratzte Windschutzscheibe achten.
    Tipp: Haben Sie eine Kaskoversicherung abgeschlossen?
    Die Reparatur der Windschutzscheibe aufgrund von Steinschlag wird von den meisten Versicherungen einmal jährlich übernommen. Fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach!

  • Das Fernlicht sollte rechtzeitig abgeschaltet werden, damit der Gegenverkehr nicht geblendet wird und dadurch Fußgänger auf seiner Seite nicht rechtzeitig erkennen kann.

  • Die Scheinwerfer am Auto sollten richtig eingestellt sein, damit das Sehfeld nicht verkleinert wird.

  • Sonnenbrillen sollten in der Dämmerung abgenommen werden. Getönte Gläser schlucken 10 bis 15% der ohnehin nur wenig vorhandenen Lichtmenge.